Glitter wurde in den letzten Jahren wegen seines Beitrags zur Mikroplastikverschmutzung in unseren Ozeanen und Böden kritisiert. Ein Bericht der ECHA (2020) legt nahe, dass jährlich 42.000 Tonnen absichtlich zugesetztes Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Das enorme Ausmaß des Problems hat zu einem Verbot geführt, das am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten ist und den Verkauf von nicht biologisch abbaubarem oder unlöslichem Kunststoffglitter für den Kunst- und Handwerksmarkt untersagt. Glitter besteht aus naturgemäß kleinen Partikeln, die in herkömmlichen polymerbasierten Materialien in noch kleinere Partikel zerfallen, die als Mikroplastik bezeichnet werden. Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts gelangt Glitter sowohl auf dem Kosmetikmarkt als auch auf dem Kunsthandwerksmarkt wahrscheinlich in das Abwasser.
Reduzierung der Mengen an Mikroplastik aus Glitzerprodukten
Futamura bietet eine Lösung, um die großen Mengen an Mikroplastik aus Glitzerprodukten zu reduzieren. Glitzer kann auf NatureFlex-Folien basieren, die sich als biologisch abbaubar in Abwasser sowie in Meeres- und Bodenumgebungen erwiesen haben. Dies ist eine Anforderung der REACH-Verordnung, die im Oktober 2023 in Kraft getreten ist und Beschränkungen für Mikroplastik vorsieht. Nach dem Gebrauch wird zertifizierter Glitter in der Umgebung, in der er entsorgt wurde, sicher biologisch abgebaut, was die Umweltverträglichkeit des Produkts erheblich verbessert. Obwohl NatureFlex-Folien, die zur Herstellung von Glitter verwendet werden können, nachweislich in Meeres- und Abwasser biologisch abbaubar sind, ist es wichtig, dass der Glitter als Endprodukt zertifiziert ist, um sicherzustellen, dass alle Kriterien erfüllt sind.
NatureFlex-Folien werden aus erneuerbarer Holzfaser hergestellt, die aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Plantagen stammt, und erfüllen alle relevanten Standards für die industrielle Kompostierung, darunter AS4736, EN13432 und ASTM D6400. Sie sind außerdem für die Kompostierung zu Hause gemäß dem australischen Standard AS5810, dem französischen Standard NF T51-800 von Din Certco und dem OK Compost Home-Protokoll zertifiziert.
Übergangsphase bald beendet
Derzeit kann Glitter auf Basis herkömmlicher Kunststoffe aufgrund der im Rahmen der Mikroplastikverordnung gewährten Übergangsfrist noch für kosmetische Anwendungen verkauft werden. Nach Ablauf dieser Frist wird jedoch auch in Kosmetika die Verwendung von Glitter in Produkten, die Mikroplastik erzeugen, verboten sein. Die Übergangsfrist in diesen Branchen wurde genehmigt, um Zeit für die Entwicklung einer geeigneten Alternative zu gewinnen.
Andy Sweetman, Sales & Marketing Director, erklärt: „Glitter ist ein schwieriger Markt, da das Produkt mit ziemlicher Sicherheit in die Umwelt gelangt, sei es in Abwasser, Meeresgewässer oder Böden. NatureFlex ermöglicht ein praktikableres, weniger schädliches End-of-Life-Szenario als herkömmlicher Glitter, der aus konventionellen Kunststoffmaterialien hergestellt wird. Die Umstellung auf kompostierbaren Glitter ist ein Schritt zur Verringerung des immer größer werdenden Mikroplastikproblems, mit dem wir heute in unseren Böden und Meeren konfrontiert sind.“

