Flexible Packaging Europe (FPE) bekräftigt seinen entschiedenen Widerstand gegen jeden Versuch, die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) erneut zur Diskussion zu stellen oder zu verzögern, nachdem kürzlich aus Teilen der Branche Forderungen laut wurden, deren Inkrafttreten zu verschieben und zentrale Bestimmungen zu überarbeiten.
FPE räumt ein, dass nach wie vor einige Herausforderungen bei der Umsetzung bestehen, die die Fähigkeit der Lieferkette einschränken, die bevorstehenden Anforderungen zu erfüllen. Diese sollten jedoch durch klare, praktische und zeitnahe sekundäre Rechtsvorschriften angegangen werden, die eine einheitliche Umsetzung gewährleisten, und nicht durch eine Wiederaufnahme des primären Rechtsrahmens.
Die Industrie benötigt dringend Unterstützung bei der Umsetzung, keine Wiederaufnahme
Die Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission zur PPWR und der FAQs sei ein erster Schritt. Dies allein werde jedoch nicht ausreichen. Die FPE fordert die Europäische Kommission auf, ihre Bemühungen dringend zu verstärken und der gesamten Verpackungswertschöpfungskette die notwendige Unterstützung zu gewähren durch:
- Klare und praktische Vorschriften, die die Einhaltung der ab August 2026 geltenden Anforderungen ermöglichen, einschließlich realistischer, mit den nationalen Behörden abgestimmter Wege zur Einhaltung, um eine einheitliche Umsetzung von Bestimmungen wie den PFAS-Zielen sicherzustellen; und
- die rechtzeitige Verabschiedung fairer und praktikabler sekundärer Rechtsvorschriften in Schlüsselbereichen wie Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil bei Kunststoffverpackungen, Minimierung und Marktbeschränkungen, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen bis 2030 umgesetzt werden können.
Diese Klarheit sei unerlässlich, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Vorschriften auf praktische, durchsetzbare und faire Weise einhalten und gleichzeitig weiterhin innovativ sein können.
Flexible Packaging Europe ist bereit, Entscheidungsträger zu unterstützen, um einen praktikablen Weg zur Umsetzung der PPWR zu gewährleisten. Dies kann durch einen dringenden Dialog auf hoher Ebene mit den Interessengruppen erreicht werden, um die für die Lieferkette flexibler Verpackungen erforderliche Klarheit zu schaffen und so die Umsetzung und Einhaltung der PPWR sicherzustellen.
Regulatorische Stabilität ist der Schlüssel zum Binnenmarkt, zur Investitionsvorhersehbarkeit und zur Wettbewerbsfähigkeit
Die PPWR biete endlich einen lang erwarteten harmonisierten Rahmen für die Verpackungsgesetzgebung, der für das Funktionieren des Binnenmarkts unerlässlich ist. Eine erneute Öffnung der Verordnung berge die Gefahr einer Fragmentierung, da die Mitgliedstaaten abweichende nationale Maßnahmen einführen könnten, wenn der europäische Rahmen geschwächt oder verzögert wird.
„Die flexible Verpackungsbranche ist bereit, die Ziele der PPWR zu erfüllen“, sagt Karri Koskela, Vorsitzender von Flexible Packaging Europe. „In den vergangenen Jahren haben Verarbeiter in ganz Europa erhebliche Investitionen getätigt, um Verpackungen im Einklang mit den Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Minimierung und Recyclinganteil neu zu gestalten. Schätzungen zufolge hat die Branche in den vergangenen Jahren mehr als 1 Milliarde Euro in Forschung und Entwicklung investiert, allein um die Ziele der PPWR zu erreichen.“
Eine Wiederaufnahme oder Verzögerung der PPWR in dieser Phase würde diese Investitionen sowie die Investitionen von Markeninhabern und Abfüllanlagenlieferanten untergraben, regulatorische Unsicherheit schaffen und die Gefahr bergen, den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft zu verlangsamen. Dies wäre ein schwerer Schlag für die Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter flexibler Verpackungen. Zumal mehr als 95 % des von europäischen Anbietern flexibler Verpackungen hergestellten Verpackungsmaterials in Europa verarbeitet und zur Verpackung von Produkten verwendet wird, die in Europa verkauft und konsumiert werden.
Die Aufrechterhaltung der Integrität der PPWR sei daher nicht nur für Umweltziele von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für europaweit tätige Unternehmen.

