EU flags in front of the EU Parliament

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PPWR: IK enttäuscht über „kurzsichtige Plastikdiskriminierung und verpasste Chancen beim Klimaschutz“

Nach der Abstimmung über die Änderungen der EU-Verpackungsverordnung im Europäischen Parlament zeigt sich die deutsche IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen enttäuscht über die aus ihrer Sicht „kurzsichtigen Entscheidungen“. Die Hersteller von Kunststoffverpackungen warnen vor einer Aushöhlung der ökologischen Ziele durch Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen und Schlupflöcher für andere Materialien.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die speziellen Reduktionsziele für Kunststoffverpackungen, Ausnahmen für Verbundverpackungen von den Recyclateinsatzquoten sowie Mehrwegquoten und Verbote für Einwegverpackungen, die nur für Kunststoffverpackungen gelten sollen und damit einen Umstieg auf andere Einwegverpackungen fördern.

Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen

„Die heute noch ausgeweiteten Sonderregeln für Kunststoffverpackungen gefährden die Transformation hin zu weniger Verpackungsabfällen, besser recycelbare Verpackungen und mehr Rezyklateinsatz“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Die IK kritisiert insbesondere, dass die Ungleichbehandlung mit anderen Verpackungsmaterialien zu einem Ausweichen auf mit Kunststoff laminierte oder beschichtete Papierverpackungen führt, die in der Kritik stehen, weil sie die Menge an Verpackungsabfällen erhöhen und der enthaltene Kunststoff nicht recycelt werden kann. „Wir fordern nun die Mitgliedstaaten auf, für materialneutrale Regelungen zu sorgen, damit jedes Verpackungsmaterial seine Stärken zum Wohle der Umwelt, des Klimas und der Verbraucher ausspielen kann“, so Engelmann.

Positiv bewertet die IK dagegen die generellen Ausnahmeregelungen für Gefahrgutverpackungen, die bereits auf UN-Ebene weltweit geregelt sind. Richtig sei auch, dass Verpackungsverbote in Zukunft nur noch durch den Gesetzgeber beschlossen werden können und nicht durch eine Entscheidung der Kommission allein.

IK fordert flexible Anrechnung des Rezyklatanteils

Die IK ist enttäuscht, dass der Vorschlag für ein Gutschriftensystem zur Flexibilisierung der verpflichtenden Rezyklateinsatzquoten mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde. „Schon heute ist klar, dass es nicht genügend zugelassene Rezyklate zur Erfüllung der Einsatzquoten für Lebensmittelverpackungen geben wird. Um Vermarktungsverbote aufgrund von Rezyklatmangel, vor allem im Bereich der PE- und PP-Kunststoffe, für die Lieferketten abzumildern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen mechanischem und chemischem Recycling zu sorgen, braucht es eine flexible Verrechnung der Rezyklatanteile“, so Dr. Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. Der Verband befürchtet, dass vor allem kleine und mittlerer Unternehmen Probleme haben werden, an die geforderten Rezyklate zu gelangen.

https://kunststoffverpackungen.de

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